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Gewerbemeldungen

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden.

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann erfolgen:

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine müssen telefonisch unter 0841 305-1523 oder -1526 oder über das Kontaktformular vereinbart werden.
Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr gegeben.

Per Post

Schriftlich mit einem der nachfolgenden Vordrucke (inklusive der erforderlichen Unterlagen) an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz

Per E-Mail

An foldende E-Mail-Adresse gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de mit den erforderlichen Anlagen in PDF-Format (die vollständig ausgefüllte Gewerbemeldung muss unterschrieben sein!). Zudem wird eine Kopie des Ausweisdokuments benötigt.



Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?

Bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf andere Waren oder Leistungen. Die Gewerbeummeldung ist kostenpflichtig.

Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.

Mit diesen für Sie kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnellen und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU)
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
    Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
    ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer
  • Bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben:
    Meisterbrief bzw. Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis
  • Bei einem Vertrauensgewerbe (zum Beispiel Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Start-Up und Existenzgründung

Existenzgründerzentrum EGZ

Das EGZ ist ein kommunales Innovations- und Gründerzentrum für die Region 10. Es bietet Gründern und Start-Ups ein geeignetes Umfeld um die ersten Jahre zu meistern, unter anderem durch betreuung, günstige Mietflächen und Vernetzung.

Webseite EGZ

Digitales Gründerzentrum brigk

Das brigk - Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt versteht sich als Anlaufstelle, Treffpunkt und Heimat für Entrepreneure, digitale Nomaden und Start-Ups in und um Ingolstadt.

 Webseite brigk - Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt

Als Start-Up Inkubator für dreidimensionale Mobilität bietet das ausgegründete brigkAIR Beratung, Austauschformate und Co-Working Plätze in unmittelbarer Nähe zum Manchinger Flughafen.

Webseite brigkAIR

Unternehmensservice der Stadt Ingolstadt

Den Unternehmensservice der Stadt Ingolstadt sowie weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort Ingolstadt finden sich auf der

Webseite des Wirtschaftsreferates der Stadt Ingolstadt

Cityfreiraum - Gründungsföderung in der Innenstadt

Mit der Initiative „Cityfreiraum“ verfolgt die IFG Ingolstadt AöR gemeinsam mit IN-City und dem Existenzgründerzentrum das Ziel, innerstädtische Leerstände mit individuellen Gründern aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung zu füllen. Damit möchten wir eine höhere Angebotsvielfalt für Altstadtbesucher erzielen und Neugründungen fördern.

Mit einer erfolgreichen Bewerbung für dieCityfreiraum Initiative, hat man mit seinem Gründungsvorhaben die Möglichkeit auf: 

  1. Einen 12-monatigen Mietzuschuss i.H.v. 30% der Nettokaltmiete (max. 12.000 EUR)

  2. Professionelle Beratung bei der Businessplanerstellung 

  3. Einen einmaligen Werbekostenzuschuss i.H.v. 500,- EUR

  4. Eine kostenlose 1-jährige Mitgliedschaft bei IN-City e.V.

Weitere Informationen auch zum genauen Ablauf auf der Webseite der Cityfreiraum Initiative


Gewerbeanmeldungen

Das Online-Formulare zur Gewerbean-/Um-/Abmeldung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ordnungs- und Gewerbeamte

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie auf der  Webseite des Gewerbeamtes

Gründerpreis Ingolstadt

Der Gründerpreis Ingolstadt fördert Existenzgründungen aller Art in der Region Ingolstadt. 

Mit der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt der IFG Ingolstadt der Technischen Hochschule Ingolstadt dem Existenzgründerzentrum Ingolstadt dem brigk - Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt und dem IRMA e.V. haben sich leistungsstarke Partner zusammengefunden, die jährlich die besten Gründerinnen und Gründer der Region auszeichnen. 

Webseite Gründerpreis Ingolstadt

Johann-Helfenzrieder-Transformationspreis

Ziel des 2020 ins Leben gerufenen Preises ist die Unterstützung der Transformation von Forschungsergebnissen in marktreife Prototypen.

Der Preis schlägt somit die Brücke zwischen den herkömmlichen Studien- und Forschungsprogrammen einerseits und den Unternehmens-Gründungsprogrammen andererseits. Die Stadt Ingolstadt fördert mit dem kommunalen Peis die Gründung von Unternehmen, die insbesondere den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Biosensorik und damit verwandten Themengebieten arbeiten. 

Webseite Johann-Helfenzrieder-Transformatonspreis